Der Werkschutz

 

Jeder Betrieb hat seine allgemeine und spezifischen Gefahren und Risiken. Die unterschiedlichen Produktionsfaktoren, die das Leistungspotential eines Betriebes darstellen, müssen auch entsprechend individuell geschützt werden.


Die oberste Direktive im Werkschutz lautet:
Gefahren und Schäden vom Betrieb abzuwenden, und die Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten.


Um diesem Ziel gerecht zu werden, müssen wir als ersten Schritt eine Gefahren- und Schwachstellenforschung durchführen.

Gefahren drohen dem Betrieb aus drei Bereichen:

  • von den Menschen (Betriebsangehörige und Betriebsfremde)
  • von Sachen (Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge, Werkzeuge etc.)
  • von Ereignissen und Vorgängen (Alarm-, Notfallmeldungen, Katastrophen, Brände etc.)

Der Erfolg einer Werkschutzkontrolle hängt von einer ganzen Reihe von Voraussetzungen ab:

  • Die Qualifikation des Werkschutzes (Theorie- und Praxisbezogene Ausbildung, Psychologie und Verhalten des Werkschutzmitarbeiters etc.)
  • Die Festlegung der Kontrollobjekte (Personelle Kontrolle von Betriebsangehörigen und Fremden, Materielle Kontrolle des Güter-, Material-, und Warenverkehrs, Schadenverhütungskontrollen, Daten-, Umweltschutz etc.)
  • Die Bestimmung des Kontrollzieles (Ein Soll-Ist Vergleich der Sicherheitslage, Ermittlung des Restrisikos, Einleitung von Massnahmen etc.)
 
Die Ausbildung
Unsere Mitarbeiter werden von der VSW e.V. (Vereinigung für Sicherheit in der Wirtschaft e.V.) ausgebildet. Je nach betrieblicher Erfordernis, erhalten unsere Mitarbeiter hier das Wissen und Know-How das sie später mal als qualifizierten Sicherheitsmitarbeiter ausmacht. Der Schwerpunkt ihrer Ausbildung richtet sich ganz nach ihren zukünftigen Einsatzort. Unsere Mitarbeiter werden darauf vorbereitet, sich in den unterschiedlichsten Kontakt- und Konfliktsituationen, unter Beachtung verhaltenspsychologischer Grundsätze, situativ richtig zu verhalten und dabei die rechtlichen und sicherheitsrelevanten Aspekte zu berücksichtigen. Die Praxis-, und Objektbezogene Weiterbildung soll das Aufmerksamkeitsverhalten zum Zweck der frühzeitigen Gefahrenerkennung fördern, und im Ereignisfall zu einer schnellen Einleitung der notwendigen Maßnahmen veranlassen
 
Kontrollobjekte
Eine Schlüßelstellung nimmt hier der Pfortendienst ein. Er umfasst die Regelung, Überwachung und Kontrolle des Personen-, Güter-, und Fahrezugverkehrs. Betriebsbedingt übernimmt der Tordienst auch die Telefonweitervermittelung, den Alarm-, Losten-, Auskunftdienst, Gepäckaufbewahrung etc.
Der Pfortendienst wird in der Regel durch den Wach- und Streifendienst ergänzt. Der Streifendienst schützt vor unbefugten Zutritt und Aufenhalt, gegen Betriebs- und Eigentumsdelikte, gegen Sachbeschädigung und Sabotage, und vor Störungen des Betriebsablaufs.
 
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